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Baumfällgenehmigung Unna: Wann darf ich fällen?

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Baumfällgenehmigung Unna: Wann darf ich fällen?

Baumfällgenehmigung in Unna: Wann darf ich meinen Baum fällen?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Bäume sind durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt und benötigen eine Genehmigung
  • Von 1. März bis 30. September gilt bundesweit ein striktes Fällverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Ohne Genehmigung drohen hohe Bußgelder und die Pflicht zur Ersatzpflanzung

Viele unterschätzen, wie wichtig es ist, sich vor dem Fällen eines Baumes rechtlich abzusichern. Wer in Unna oder der Region einen Baum entfernen möchte, muss mehrere rechtliche Hürden beachten. Die gute Nachricht: Mit etwas Planung und der richtigen Information lässt sich der Prozess unkompliziert bewältigen. Dieser Leitfaden erklärt, wann Sie eine Genehmigung brauchen und welche Fristen gelten.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Ob Sie eine Fällgenehmigung benötigen, hängt von zwei Faktoren ab: der kommunalen Baumschutzsatzung und der Größe des Baumes. Viele Gemeinden, auch in Unna und Umgebung, schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang – häufig ab 80 bis 100 Zentimetern Umfang in Brusthöhe. Kleinere Bäume und Sträucher fallen oft nicht unter den Schutz. Die genauen Regelungen finden Sie in der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Beim zuständigen Bauamt oder Umweltamt erhalten Sie schnell Klarheit, ob Ihr Baum geschützt ist.

Die wichtigste Frist im Jahr: Das bundesweite Fällverbot

Unabhängig von der Größe und der Baumschutzsatzung gilt bundesweit ein striktes Fällverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG). Von 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Sträucher nicht gefällt oder beschnitten werden – mit wenigen Ausnahmen. Dies schützt Brutvögel und andere Tiere während der Brut- und Aufzuchtzeit. Auch in Unna ist diese Regelung bindend. Wer außerhalb dieses Verbotszeitraums, also zwischen Oktober und Ende Februar, fällen möchte, hat deutlich bessere Chancen auf eine schnelle Genehmigung.

Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?

Es gibt Ausnahmen vom Fällverbot, die auch während der Schonzeit gelten. Wenn ein Baum eine akute Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt – etwa durch Schäden am Stamm, lockere Äste oder Fäulnis – kann eine Notfällung erfolgen. Gleiches gilt für kranke oder befallene Bäume. In solchen Fällen sollten Sie die Gefahr dokumentieren, beispielsweise durch Fotos, und das zuständige Amt unverzüglich informieren. Eine Genehmigung ist oft nachträglich möglich. Auch bei behördlicher Anordnung kann eine sofortige Fällung stattfinden. Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Schritt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Den Antrag stellen: So funktioniert es

Wollen Sie außerhalb der Schonzeit fällen, reichen Sie einen Antrag beim Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde ein. Der Antrag sollte enthalten: eine Begründung für die Fällung, aktuelle Fotos des Baumes, einen Lageplan und eventuell ein Gutachten, falls der Baum krank ist. In Unna und anderen Gemeinden beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 bis 4 Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, wenn Sie den Baum zu einem bestimmten Zeitpunkt entfernen möchten. Eine frühzeitige Antragstellung ist ratsam, besonders wenn Sie vorhaben, in der Wintersaison zu fällen.

Was passiert ohne Genehmigung?

Eine Fällung ohne erforderliche Genehmigung ist keine Bagatelle. Das Landesnaturschutzgesetz sieht Bußgelder vor, die je nach Bundesland erheblich ausfallen können. Zusätzlich kann die Gemeinde eine Ersatzpflanzung oder -zahlung anordnen – oft in großzügigen Dimensionen. Ein unerlaubt gefällter großer Baum kann daher teuer werden. Die Stadt Unna und andere Kommunen kontrollieren solche Verstöße regelmäßig. Der einfachste Weg ist, sich vorher zu erkundigen und eine Genehmigung einzuholen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Obstbäume im Garten geschützt?
Das kommt auf die Baumschutzsatzung an. Kleine Obstbäume fallen oft nicht unter den Schutz, größere schon. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde.

Kann ich den Baum selber fällen oder muss ich einen Fachbetrieb beauftragen?
Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings erfordert das fachgerechte Fällen großer Bäume Erfahrung und Ausrüstung. Ein zertifizierter Fachbetrieb ist oft sicherer und kann auch Nachweise für die Genehmigungsbehörde liefern.

Wie lange dauert eine Genehmigung?
In der Regel 2 bis 4 Wochen. Notfällungen in Gefahrenfällen können schneller genehmigt werden oder erfolgen auf Nachbericht.

Planen Sie Ihre Baumfällung rechtzeitig und informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde – das spart Zeit, Kosten und Ärger. In Unna und der Region finden Sie die erforderlichen Informationen und Antragsformulare bei Ihrer Gemeinde.

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